Allgemeine Geschäftsbedinungen
SpotZone
Stand: 09/26
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über die Buchung von Werbeflächen im Retail-POS-Werbenetzwerk, die zwischen SpotZone, Inhaber Nick Halt, Siedlerstr. 3, 14641 Nauen ("Anbieter") und ihren Kunden ("Auftraggeber" oder "Werbetreibende") abgeschlossen werden. Die Buchung erfolgt über direkten Kontakt (E-Mail, Telefon, persönlich).
(2) Der Anbieter bietet die Platzierung von Werbeinhalten ("Kampagne(n)") auf digitalen Screens an Kassenbereichen oder im Laden (Point of Sale) bei Partnerstandorten (u.a. Lottoläden, Friseure, Imbisse/Restaurants) in der Region Havelland/Nauen und Umgebung an. Die Kampagnen beinhalten das Ausspielen von Inhalten (Bilder, kurze Videoclips) während des vereinbarten Werbezeitraums ("Medialeistung"). Auf Wunsch kann der Anbieter auch die Erstellung der Werbeinhalte übernehmen ("Kreativleistung"), gegen gesonderter Vergütung die jeweils dem Angebot dieser Website zu entnehmen sind.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Buchung einer Werbefläche (einzelner Standort oder Paket mehrerer Standorte) erfolgt durch Anfrage des Auftraggebers beim Anbieter.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail) des Anbieters zustande. Die Bestätigung enthält die wesentlichen Leistungsbestandteile (Zeitraum, Preis, gebuchte(r) Standort(e) bzw. Standort-Paket) und stellt die Annahme des Angebots des Auftraggebers dar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen aus früheren Buchungen im Rückstand ist oder Umstände bekannt werden, die seine Zahlungsfähigkeit ernsthaft infrage stellen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise richten sich nach der individuell ermittelten Kundenfrequenz des jeweils gebuchten Standorts bzw. nach dem gebuchten Standort-Paket. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsbestätigung per Überweisung fällig, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Kampagne (Vorkasse). Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Kampagnenbeginn, verschiebt sich der Beginn der Kampagne automatisch auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Anspruch auf Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Werbezeitraums oder auf Schadensersatz entsteht.
(3) Der Auftraggeber erhält eine elektronische Rechnung im PDF-Format an die angegebene E-Mail-Adresse.
§ 4 Einreichung und Prüfung von Werbeinhalten
(1) Der Auftraggeber übermittelt die Werbeinhalte spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenbeginn in einem vom Anbieter vorgegebenen Format.
(2) Inhalte müssen den Content-Regeln (siehe unten) entsprechen. Der Anbieter kann Inhalte ablehnen, die gegen geltendes Recht, die Content-Regeln oder gegen berechtigte Interessen eines Standortbetreibers verstoßen (siehe § 7 Absatz 4).
(3) Erfolgt die Einreichung nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Kampagnenbeginn entsprechend, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche gegen den Anbieter entstehen.
(4) Bei Kreativleistungen (§ 1 Absatz 2) legt der Anbieter dem Auftraggeber den erstellten Entwurf vor Veröffentlichung zur Freigabe vor (Textform, z.B. E-Mail). Erfolgt innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, ist der Anbieter nach vorherigem Hinweis auf diese Rechtsfolge berechtigt, von einer Freigabe auszugehen und den Inhalt auszuspielen.
§ 4a Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung (z.B. Logo, Unternehmensdaten, Bildmaterial, Briefing für Kreativleistungen).
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Ein daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.
§ 5 Inhalte und Rechte
(1) Der Auftraggeber erklärt, über sämtliche zur Ausspielung erforderlichen Marken-, Namens-, Design-, Urheber- und Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Inhalt der Werbemotive und stellt den Anbieter von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch, wenn das Werbemotiv eine Kreativleistung des Anbieters darstellt, in diesem Fall obliegt dem Auftraggeber mit Abnahme der Kreativleistung die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit.
(3) Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das nicht-exklusive Recht ein, die Inhalte technisch anzupassen (z.B. Formatanpassung) und auf den gebuchten Werbeflächen zu den vereinbarten Zeiten auszuspielen.
(4) Der Anbieter kann Nachweise über Rechte Dritter verlangen, wenn Zweifel bestehen, dass der Auftraggeber allein über die Rechte an den Inhalten verfügt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, das Werbemotiv und Belegbilder der Ausspielung für eigene werbliche Zwecke zu verwenden (z.B. als Referenz gegenüber künftigen Kunden), sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
(6) Erstellt der Anbieter im Rahmen einer Kreativleistung (siehe § 1 Absatz 2) das Werbemotiv selbst, verbleiben die Urheberrechte und Nutzungsrechte daran beim Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht zur Ausspielung im Rahmen des gebuchten Werbezeitraums. Eine darüberhinausgehende Nutzung (z.B. auf eigenen Kanälen des Auftraggebers) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 6 Mängelrechte
(1) Bei technisch bedingtem Ausfall, vorzeitiger Beendigung oder mangelhafter Durchführung der Werbeschaltung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, stellt der Anbieter nach eigener Wahl eine Ersatzschaltung auf einem vergleichbaren Standort bereit, verlängert den Werbezeitraum entsprechend, oder erteilt eine anteilige Gutschrift.
(2) Geringfügige technische Abweichungen (z.B. kurzzeitige Bildschirmaussetzer durch Netzwerkschwankungen), die die Erkennbarkeit des Inhalts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 14 Kalendertage nach Ende des Werbezeitraums beim Anbieter geltend zu machen.
§ 7 Haftung
(1) Für die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der eingereichten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleiches gilt für den Inhalt der beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Webseiten. Den Anbieter trifft keine Prüfpflicht, unbeschadet des Rechts aus § 4 Absatz 2, Inhalte abzulehnen.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z.B. Stromausfall am Standort, Internetausfall, höhere Gewalt).
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(4) Jeder Partnerstandort behält sich vor, einzelne Werbetreibende aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. mangelnde Passung zum eigenen Geschäftsbild) abzulehnen. Der Anbieter weist Buchungsanfragen in einem solchen Fall zurück oder schlägt einen alternativen Standort vor, dem Auftraggeber entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter.
(5) Wird gegenüber dem Anbieter ein Verstoß eines Werbeinhalts gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter gerügt, ist der Anbieter nach eigener, pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Ausspielung dieses Inhalts einzustellen, ohne dass dies Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung hat oder dem Auftraggeber daraus ein Erstattungsanspruch entsteht.
(6) Eine Haftung für ausbleibende wirtschaftliche Erfolge der Werbeschaltung (z.B. Kundenreaktionen, Umsatzsteigerungen) ist ausgeschlossen. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Ausspielung, keinen bestimmten werblichen Erfolg.
§ 7a Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Buchungen in Verzug gerät oder trotz Abmahnung wiederholt gegen die Content-Regeln verstößt.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Datenschutz
(1) Sollten im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Kontaktdaten des Auftraggebers), erfolgt dies unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. [Datenschutzerklärung]
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Nauen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Es gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Der Anbieter kann dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB vorschlagen. Der Auftraggeber gilt als einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.
Content-Regeln
Unzulässig sind Inhalte, die:
pornographisch, vulgär, obszön oder belästigend sind
strafbare Inhalte darstellen oder verherrlichen (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Konsum illegaler Drogen)
gegen Rechte Dritter verstoßen (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte)
Waffen oder illegales Glücksspiel bewerben (staatlich zugelassene Lotterieprodukte an Lottoläden sind hiervon ausgenommen)
Eingeschränkt zulässig:
Werbung für Alkohol, nur unter strikter Beachtung des Jugendschutzes
religiöse Werbung, keine Sekten/Kulte, keine aggressive Missionierung
Zusätzlich gilt der Werbekodex des Deutschen Werberats.
Unabhängig von diesen Content-Regeln kann der jeweilige Standortbetreiber einzelne Werbetreibende ablehnen.
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Siedlerstr. 3